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Viele Reisende kennen ihre Rechte nicht

Vor allem zur Ferienzeit herrscht an Deutschlands Flughäfen Hochbetrieb. Schließlich wollen die Eltern die schönsten Wochen des Jahres im sonnigen Süden oder an exotischen Zielen verbringen. Allerdings ist die Vorfreude auf die unbeschwerte Zeit abseits des hektischen Alltags in vielen Fällen schon rasch getrübt: Denn nicht selten kommt es vor, dass sich ein Flug verspätet oder sogar ganz ausfällt.

Für die Reisenden ist das zunächst einmal mit jeder Menge Stress verbunden. Sie müssen umplanen und sich gegebenenfalls auch nach einer Unterkunft umsehen, weil der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet. Keinesfalls sollten die Betroffenen aber auch vergessen, eine Entschädigung zu beantragen, wenn sich der Flug verspätet oder komplett ausfällt. Welche Rechte sie in diesem Fall haben, wissen allerdings die wenigsten Reisenden, wie die Umfrage eines Reiseportals und der „Urlaubspiraten“ zeigte. So sagten lediglich 22 Prozent der Befragten, dass sie ihre Rechte gut kennen. 18 Prozent sagten, dass sie nicht wüssten, was ihnen im Fall des Falles zusteht. 60 Prozent gaben an, dass sie zumindest ungefähr wissen, welche Rechte sie als Fluggast haben.

Wo finden Reisende Informationen?

Welche Rechte Fluggäste haben und welche Entsschädigung für einen zu späten Flug zu erwarten sind, erfahren die Betroffenen auf Fluggastportalen wie Airhelp. Dieses Portal kam in einer aktuellen Studie sogar noch zu einem erschreckenderen Ergebnis als die „Urlaubspiraten“. Demnach wissen 85 Prozent der Passagiere aus der EU nicht, welche Rechte sie haben, bei Passagieren aus den USA sind es sogar 92 Prozent.

Welche Arten von Entschädigungen gibt es?

Eine Entschädigung können Passagiere in fünf Fällen einfordern. Nämlich, wenn sich der Flug verspätet, der Flug komplett ausfällt, sie ihren Anschlussflug verpassen, nicht befördert werden oder ihr Gepäck mit Verspätung am Urlaubsort ankommt. Bei verspäteten Flügen haben die Passagiere beispielsweise einen Anspruch auf eine Entschädigung,  wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch haben sie auf jeden Fall, wenn sie ihr Reiseziel mit einer Verspätung von drei Stunden erreichen. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass sie rechtzeitig eingecheckt haben. Eine weitere Voraussetzung für die Entschädigung besteht darin, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und der Flug innerhalb der Europäischen Union gestartet ist.

Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung können die Passagiere sogar rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren geltend machen. Wie hoch die Ansprüche sind, hängt davon ab, wie lange die Verspätung gedauert hat und welche Distanz die Reisenden zurücklegen wollten. So gibt es beispielsweise eine Entschädigung von 250 Euro für einen Flug bis 1.500 Kilometer, sofern die Verspätung drei bis vier Stunden gedauert hat.  600 Euro gibt es für einen Flug an ein Ziel außerhalb der Europäischen Union mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern, sofern sich der Flug um mehr als vier Stunden verspätet.

Fazit

Klar, wir möchten hier keine Erholungsurlaube oder Reisen mit völlig anderem Zweck in ein Recherchieren der Rechtslage verwandeln. Im Endeffekt kann man sich auch „überinformieren“ und am Ende verrückt machen. Dennoch lohnt es sich in vielen Fällen tatsächlich – und vor allem wenn es drauf ankommt – kurz zu prüfen, was einem tatsächlich zusteht. Kaum eine Firma oder Fluglinie wird Ihnen von alleine genau darlegen, dass Sie sich Geld holen können.

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