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Reiseziel Kanada: Tipps für die unkomplizierte Einreise

Kanada ermöglicht Deutschen, Österreichern und Schweizern eine unkomplizierte, visumfreie Einreise. Der praktische online eTA-Antrag ist in 5 Minuten ausgefüllt und in der Regel binnen 72 Stunden genehmigt.

Wussten Sie, dass Kanada mit zu den Top 7 Wellness-Reisezielen zählt? Insgesamt haben laut Statistics Canada 2018 rund 417.000 deutsche, 124.000 Schweizer und 39.000 österreichische Gäste Kanada besucht. Etwa 800 deutsche Unternehmen sind in Kanada präsent: zum Beispiel Siemens, SAP oder Mercedes Benz. Dies spiegelte sich 2018 auch in den 35,1 Millionen Geschäftsreisen nach Kanada wieder.

Unkomplizierte Einreisegenehmigung mit eTA Canada

Vor einer Kanada-Reise müssen deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürger ein eTA Kanada beantragen. Das funktioniert recht einfach: Beim Online-Antrag muss die Reisepassnummer angegeben werden, eine Bestätigung kommt dann per E-Mail inklusive einer speziellen eTA-Nummer. Diese Nummer wird elek­tronisch mit der des Passes verbunden und automatisch an die Fluggesellschaft und die kanadischen Grenzbehörden mitgeteilt. In manchen Fällen müssen weitere Unterlagen nachgereicht werden. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden entsprechende Anweisungen per E-Mail.

Die Kanadische Regierung empfiehlt einen Flug nach Kanada erst zu buchen, nachdem Sie Ihre eTA erhalten haben.

„EU-Bürgerinnen und Bürger können sich bis zu sechs Monate ohne Visum in Kanada aufhalten.“

Eine eTA ist bis zu 5 Jahre gültig. Sollte in der Zwischenzeit Ihr Reisepass auslaufen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Falls Sie Kanada über den Land- oder Seeweg (z.B. via USA) bereisen, benötigen Sie keine eTA.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Reisezweck: Tourismus, Geschäftsreise, Besuch von Freunden oder Verwandten, Transit
  • Reisedauer: maximal 6 Monate am Stück
  • Einreise über eine Fluggesellschaft
  • Rück- oder Weiterflugticket liegt vor
  • E-Mail Adresse
  • Reisepass: mindestens 6 Monate gültig
    Tipp: Auch für Kinder gilt die Reisepasspflicht, sie müssen einen eigenen Pass besitzen. Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine, nur mit einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada reisen, wird angeraten eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile mitzuführen.

Wichtige Hinweise für eTA Reisende

Bei der Ankunft in Kanada findet eine Einreisebefragung statt, bei der die Beamten der Einwanderungsbehörde (CBSA) den Besucher bitten, die Reiseabsicht darzulegen. Für Kanada-Besucher ohne Visum gelten einige strenge Formregeln und Einschränkungen:

  • Die Angaben im eTA-Antrag müssen unbedingt gleichlautend mit dem Reisepass sein.
    Tipp: Ihre Reisepassnummer enthält niemals Vokale. Sie können bei einer „0“ also davon ausgehen, dass es sich um eine Null handelt.
  • Nach einem Namenswechsel muss ein neuer Pass und im Anschluss auch eine neue eTA beantragt werden.
  • Wenn Ihr Reisepass, mit dem die eTA Nummer verknüpft wurde, abgelaufen ist, endet auch die Gültigkeit Ihrer eTA.
  • Sie dürfen in Kanada kein Beschäftigungsverhältnis eingehen.
  • Sie dürfen in Kanada kein Unternehmen gründen.
  • Sie müssen bei guter Gesundheit sein.
  • Sie dürfen keine Vorstrafen haben und noch nie eine Straftat begangen haben.
  • Sie verfügen weder über ein gültiges Visum, study oder work permit.
  • Die kanadischen Einwanderungsbehörden können die Gültigkeit einer eTA jederzeit einschränken oder aufheben, wenn eine stichhaltige Begründung vorliegt.

Visum für Kanada beantragen

Überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Reisebeginn ob Sie ein Visum oder eine eTA-Einreiseerlaubnis benötigen. Das ist vielleicht noch selbstredend. Es gibt aber hier und da noch mehr zu wissen, bevor Sie ein Visum für Kanada beantragen. Sie müssen zB. Angaben über sich selbst, Ihre Familie und den Grund Ihres Besuches in Kanada machen. Der erforderliche Aufwand ist ungleich höher als ein eTA-Antrag.

Mit einem zeitlich befristeten Visum für Studium, Arbeit oder Besuch können Sie auch länger als sechs Monate in Kanada bleiben. Die Gültigkeit endet je nach gewähltem Visum – bei einer work permit beispielsweise nach vier Jahren. Personen, die sich für einen längeren Zeitraum in Kanada aufhalten wollen, müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

„Die Bearbeitung eines Visums dauert minimal 9 Tage bis zu zwei Monate“

Sie können folgende Visa online beantragen:

  • Besuchervisum (visitor visa)
  • Studentenvisum (study permit)
  • Arbeitserlaubnis (work permit)
  • Unbefristete Visa, die im Rahmen der Programme Federal Skilled Worker Programm, Federal Skilled Trades Program oder Canadian Experience Class erteilt werden.

Alle anderen Visa für Kanada müssen in der kanadischen Botschaft oder dem kanadischen Konsulat in Papierform beantragt werden.

„Die Botschaft von Kanada in Berlin hat keine Visaabteilung mehr. Für konsularische Fragen ist die kanadische Botschaft in Österreich zuständig.“

Für einen Visumantrag benötigen Sie zu allererst einen gültigen Reisepass und ein ausgefülltes Antragsformular. Des Weiteren verlangen die kanadischen Behörden oft eine Anzahl anderer Dokumente wie Nachweise, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, bei guter Gesundheit sind, Führungszeugnisse / Strafregisterauszug, Hochschuldiplome, etc.

3 Fakten auf einen Blick

  1. Deutsche, österreichische und Schweizer Bürger benötigen für die Einreise in Kanada eine elektronische Reisegenehmigung (eTA).
  2. Eine eTA ist 5 Jahre gültig und berechtigt zu einem bis zu 6-monatigen Aufenthalt in Kanada.
  3. Für einen Arbeitsaufenthalt oder bei längeren Reisen wird ein Visum benötigt.
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