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Wie man das Eigenheim am besten absichert

Die Absicherung von Eigentum

Wer Eigentum besitzt, sollte es absichern. Zahlreiche Versicherungen werden auf dem Markt angeboten. Was ist nun wichtig und vor allem für wen? Gibt es gesetzliche Vorschriften und was ist einfach sinnvoll? Fragen, die sich vermutlich jeder Besitzer einer Immobilie stellt. Die Versicherungen betreffen Häuser und Wohnungen gleichermaßen, selbst unbebaute Grundstücke benötigen die ein oder andere Versicherung. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen unterscheiden sich die Versicherungen vor allem in der Art der Abrechnung der Versicherungsprämie und die Wahl des Versicherers. Auch Betriebe brauchen einen Schutz vor Diebstahl, da dort garantiert was zu holen ist.

Versicherungen, die unbedingt erforderlich sind

Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung betrifft das Gebäude an sich, das bedeutet alles, was mit dem Haus fest verbunden ist. Hierzu gehören unter anderem Türen, Fenster und Treppen. Mit dieser Versicherung sind Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Feuer, Hagel und einige andere abgedeckt. Damit die Versicherung im Schadensfall einspringt, sind die vertraglich vereinbarten Pflichten zu beachten. So muss das Haus zum Beispiel in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden und unbewohnte Häuser müssen beheizt werden. Eine regelmäßige Kontrolle durch den Besitzer sollte unbedingt erfolgen. Bei Einfamilienhäusern kümmert sich der Besitzer um die Versicherung und die Begleichung der Beträge. Wohnungseigentümer zahlen einen Anteil an der Police, entweder an die Eigentümergemeinschaft oder an die Gesellschaft, die das Gebäude verwaltet. Zu der Wohngebäudeversicherung können zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden, wie zum Beispiel eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Diese Versicherung kommt für die Kosten auf, falls es zu Schäden durch blitzbedingte Überspannung kommt. Elementarschäden sind ebenfalls nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten.

Elementarschäden

Eine Versicherung gegen Elementarschäden muss separat abgeschlossen werden, da diese Schäden nicht mehr im Rahmen der Wohngebäudeversicherung enthalten sind. Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Zu diesen Naturgewalten zählen Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Vulkanausbruch oder auch Schneedruck. Die Versicherung führt vor Ort eine detaillierte Einschätzung der Gefahrenlage durch. Befindet sich die Immobilie in einer Lage, die massiven Gefahren ausgesetzt ist, ist es, oft unmöglich überhaupt eine Versicherung zu bekommen, oder nur mit deutlich höheren Beiträgen. Dennoch ist die Elementarschadenversicherung äußerst empfehlenswert und es ist immer einen Versuch wert, so eine Versicherung zu bekommen. Fragen nach Vorschäden sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden, da dies der reellen Einschätzung durch die Versicherung dient. Diese Versicherung betrifft übrigens auch das Gebäude an sich.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf. Diese Schäden können durch Leitungswasser, Feuer, Raub, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Vandalismus verursacht werden. Einige Versicherungen übernehmen auch Fahrraddiebstähle. Die Details sind in der jeweiligen Police geregelt und aufgeführt. Grundsätzlich wird empfohlen, eine Hausratversicherung abzuschließen, wenn wertvolles Mobiliar wie zum Beispiel Antiquitäten vorhanden ist. Mit anderen Worten, wenn der Verlust des Inventars den Besitzer in den finanziellen Ruin treiben würde. Allerdings sollte jeder bedenken, dass bei der Neuanschaffung des gesamten Hausrats im Schadensfall beträchtliche Summen zusammenkommen, auch wenn man keine Antiquitäten besitzt. Wertvoller Schmuck und andere Wertgegenstände müssen ohnehin getrennt angegeben werden und wirken sich auf die Prämie der Versicherung aus. Bei Wertgegenständen, egal ob Schmuck, Antiquitäten oder Gemälden sollten immer Fotos und unter Umständen auch Gutachten vorhanden sein. Es bedarf bei einem Umzug in eine neue Wohnung auch eine Zusatzversicherung für den Transport, zwischen den beiden Wohnungen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt bei Schäden an Dritten auf, die durch die Immobilie verursacht werden. Fällt zum Beispiel ein loser Dachziegel herunter und verletzt eine Person, deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden und kommt für die Kosten auf. Ebenso ist dies der Fall, wenn im Winter der Bürgersteig nicht ausreichend oder rechtzeitig geräumt wurde und es kommt zu einer Verletzung von Dritten. Im Übrigen ist diese Versicherung auch wichtig bei unbebauten Grundstücken. Auch und gerade dort besteht oft Verletzungsgefahr. Bei Eigentumswohnungen bezahlt auch hier wieder jede Partei einen entsprechenden Anteil an der Versicherungsprämie. Diese Versicherung ist die einzige Versicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, wenn eine Immobilie vermietet wird.

Versicherungen, die empfehlenswert sind

Glas- und Reparaturversicherung

Auf der Prioritätenliste steht diese Versicherung, die bei Glasschäden oder Reparaturen einspringt, sicher nicht an erster Stelle. Allerdings sollte man sich Gedanken darüber machen. Sicher kann man monatlich einen bestimmten Betrag zur Seite legen für Glasschäden oder Reparaturen. Oft fehlt allerdings die Konsequenz und das endet mit einem bösen Erwachen, wenn ein Schaden eintritt oder eine Reparatur fällig wird. Besonders wichtig ist diese Versicherung natürlich für Eigentümer, die einen großen Wintergarten oder Ähnliches haben. Entstehen hier Schäden, so kommen ganz schnell hohe Kosten auf den Eigentümer zu. Wenn der Täter aber ein Mensch ist, dann muss er diesen Schaden zahlen oder dessen Versicherung. Das lässt sich am besten mit eine Aussenkamera, die auf die Glaswand zeigt nachweisen.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten im Falle einer Auseinandersetzung. Es gibt zahlreiche Angebote für Rechtsschutzversicherung, die teilweise unterschiedliche Schadensfälle abdecken. Jeder Eigentümer sollte sich überlegen, wofür er eine derartige Versicherung benötigt und sie dann entsprechend seinen Bedürfnissen abschließen.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass im Todesfall des Eigentümers die Hinterbliebenen nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben. Im schlimmsten Fall wird das Eigentum dann zwangsversteigert oder muss zumindest verkauft werden. Ein Verkauf unter Zeitdruck ist nicht die beste Voraussetzung für ein gutes Ergebnis. Und vermutlich haben die Hinterbliebenen in dieser Zeit auch andere Sorgen und Probleme zu bewältigen. Eine Versicherung, über die man durchaus nachdenken sollte, wenn der Eigentümer gleichzeitig der Hauptverdiener ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Restschuldversicherung

Bei einer Restschuldversicherung übernimmt die Versicherung die Abzahlung der Restschuld im Todesfall des Eigentümers. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt die noch offene Kreditsumme. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die monatlichen Raten, falls der Eigentürmer berufsunfähig wird. Die Versicherung sollte so abgeschlossen werden, dass der Betrag ausreicht, um die monatliche Rate zu begleichen.

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