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Warum ein guter Immobilienmakler so wichtig ist

Spätestens wenn man ein Haus verkaufen möchte oder auf der Suche nach einem geeigneten Eigenheim ist, stellt sich die Frage, ob man auf die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers zurückgreifen möchte. Der Immobilienmakler genießt nicht immer den besten Ruf und ist vielerorts durch hohe Provisionen bekannt. Doch welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler? Wie können Sie einen guten, fachkundigen Immobilienmakler erkennen und welche fachliche Expertise können Sie erwarten?

Wichtig zu wissen: Hausverkäufer bedienen sich zu 85% der Hilfe eines Immobilienmaklers

Auch wenn viele Kaufinteressenten oder auch Hausverkäufer Angst vor hohen Maklerkosten haben, sind lediglich 15% der zum Verkauf stehenden Immobilien ohne Makler zu erwerben. Apropos Provision: In den Bundesländern Hessen, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg, Hamburg und Berlin übernimmt der jeweilige Hauskäufer die Maklerprovision zu 100% – auf den Verkäufer kommen somit keine zusätzlichen Maklerkosten zu. Andernorts ist es üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Auch die Einigung auf eine andere Teilung der Provision ist möglich und wird im notariellen Kaufvertrag geregelt.

Durch ihre umfangreichen Ortskenntnisse und die Erfahrung im Verkauf vieler Immobilien im regionalen Raum ermöglicht ein versierter Immobilienmakler eine exakte Einschätzung des Werts der zu veräußernden Immobilie. Unabhängig von durchschnittlichen Quadratmeterpreisen gelingt es dem Dienstleister daher häufig, die Immobilie zu einem höheren Preis zu verkaufen als es einem Privatverkäufer in der Regel gelingt. Ein gutes Beispiel für regional tätige Immobilienmakler ist WITA-Immobilien aus Taunusstein.

Woran erkennen nun potentielle Käufer, Verkäufer, Mietsucher und Vermieter einen guten, kompetenten Immobilienmakler?

Dies ist gar nicht so einfach, da die Bezeichnung „Makler“ in Deutschland standesrechtlich nicht geschützt ist. Das bedeutet, dass sich im Prinzip jedermann ohne Fachkenntnis oder vorherige Berufsausbildung „Makler“ nennen und seine Dienstleistungen auf dem freien Markt anbieten darf.
Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Angebotsbreite des Immobilienmaklers, denn ein guter Makler:

– übernimmt sämtliche Aufgaben im Verkaufsprozess,
– bewertet die Immobilie und berät zum Angebotspreis oder bei Mietobjekten zur realistischen Miete
– bewirbt die Immobilie nach Rücksprache mit dem Auftraggeber online und/oder offline,
– übernimmt die Besichtigungen und gibt eine Einschätzung zu potentiellen Käufern oder Mietern ab,
– prüft die Liquidität potentieller Käufer und Mieter,
– berät bei Nachverhandlungen zum Verkaufspreis oder bezüglich der zu veranschlagenden Miete,
– besorgt beim Verkauf alle erforderlichen Dokumente,
– koordiniert den Notartermin und begleitet seine Kunden dorthin und
– übernimmt die Schlüsselübergabe mit dem neuen Eigentümer oder Mieter

Typische Fragen, um einen Makler besser beurteilen zu können:

– Wie gut kennen Sie den regionalen Markt?
– Wie viele Häuser haben Sie bereits in der Region erfolgreich verkauft?
– Arbeiten Sie mit anderen Kollegen zusammen?
– Sind Sie auf bestimmte Objekte spezialisiert?
– Haben Sie bereits ähnliche Objekte wie meins erfolgreich verkauft?
– Wie zufrieden sind andere Auftraggeber und Kunden mit Ihrer Dienstleistung?

Haben Sie den richtigen Immobilienmakler für Ihr Objekt gefunden, schließen Sie als Kunde mit dem Makler einen Maklervertrag ab. Dieser kann unterschiedliche Zielvereinbarungen enthalten, da er Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Makler) ist. Beispielsweise ist bei einem sogenannten Makleralleinvertrag nur ein Makler für den Verkauf der Immobilie zuständig. Allerdings hat der Hauseigentümer ebenfalls das Recht, nach Kunden Ausschau zu halten. Bei einem einfachen Maklervertrag kann der Verkäufer die Immobilie ebenfalls bewerben oder weitere Makler beauftragen. Wird der Verkäufer selbst fündig, entgeht dem Makler die Provision. Sind Sie nicht zufrieden, kann der Maklervertrag in begründeten Fällen gekündigt werden.

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