ANZEIGE: Home / Allgemein / So können Studierende Geld dazu verdienen

So können Studierende Geld dazu verdienen

Gegen Ende des Monats müssen sich viele Studenten mit Nudeln, Haferflocken und Tütensuppen über Wasser halten, da einfach kein Geld mehr vorhanden ist, um größere Sprünge zu machen.

Allerdings hat der Großteil der Studenten keine Lust, jeden Cent zweimal umzudrehen. Nahezu zwei Drittel der deutschen Studenten geht aus diesem Grund neben dem Studium einem Job nach. Einer besonders großen Beliebtheit erfreuen sich dabei Minijobs, beispielsweise als Kellner, Promoter oder als Hilfskraft bei der Möbelmontage. Sehr stark gefragt sind daneben jedoch auch die sogenannten Werkstudentenjobs.

Minijobs für Studenten – Maximal 450 Euro pro Monat

Tätigkeiten, für die im Monat maximal 450 Euro vergütet werden, werden als Minijob bezeichnet. Diese Anstellungen zeichnen sich durch ihre hohe zeitliche Flexibilität aus und überzeugen vor allem dadurch, dass das Brutto- dem Nettogehalt entspricht. Von dem Lohn müssen so weder Sozialbeiträge noch sonstige Abzüge beglichen werden. Eine Befreiung ist sogar für die Rentenversicherungsbeiträge von drei Prozent möglich.

Studenten müssen jedoch darauf achten, dass sie im Monat die Grenze von 450 Euro nicht überschreiten, unabhängig davon, ob sie nur einen oder mehrere Minijobs ausführen. Ansonsten gestalten sich die Steuerabgaben und die Beiträge für die Sozialversicherung verhältnismäßig hoch.

Grundsätzlich sind die Minijobs besonders für die Studenten interessant, die sich während ihres Studiums noch nicht fest an ein Unternehmen binden und ihre Aufmerksamkeit voll und ganz ihrem Studium widmen möchten.

Job als Werkstudent – Integriert im Unternehmen

In Unternehmen übernehmen Werkstudenten unterschiedliche Aufgaben, durch die ein wirklicher Mehrwert geschaffen wird. Häufig werden die Stellen für Werkstudenten daher auch an Menschen vergeben, deren Studium einen Bezug zu dem jeweiligen Job aufweist, denn bei ihnen handelt es sich somit um wertvolles Fachpersonal.

Nicht nur die Aufgaben von Werkstudenten gestalten sich in der Regel interessanter als die der Minijobber, sondern es treten auch weitere Vorteile in Erscheinung. Beispielsweise existiert keine vorgegebene Verdienstgrenze, in den Semesterferien kann Vollzeit gearbeitet werden und die Inhalte aus dem Studium lassen sich im Job direkt anwenden. Da die Jobs als Werkstudent speziell auf die Anforderungen von Studenten ausgelegt sind, sind sie kompatibel mit dem Universitätsalltag und auch auf Klausurphasen nehmen die Arbeitgeber die entsprechende Rücksicht. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Fakt, dass ein Großteil der Werkstudenten nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums wieder in das Unternehmen als festangestellter Mitarbeiter zurückkehrt.

Hinsichtlich der Arbeitszeit und des Gehalts von Werkstudenten sind jedoch durchaus strenge Regelungen zu berücksichtigen. So ist es beispielsweise nicht möglich, eine Werkstudentenstelle als Fern- oder Teilzeitstudent auszuführen. Daneben darf die Master- oder die Bachelorarbeit noch nicht fertiggestellt sein. Es ist außerdem nicht zulässig, dass Werkstudenten bereits mehr als 26 Semester absolviert haben oder von ihrem Studium beurlaubt sind.

In der Vorlesungszeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet werden, außerdem ist es nicht möglich als Werkstudent weiterhin durch die Familienkrankenkasse oder mit in einer privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben.

Allerdings haben Werkstudenten das Recht, in den Semesterferien in Vollzeit zu arbeiten, ohne, dass die Grenzen des Verdienstes dabei eingeschränkt werden. Wird ein hoher Stundenlohn für die Werkstudententätigkeit gezahlt, erweist sich dies somit als großer Vorteil.

Es ist jedoch nötig, die Krankenversicherung selbstständig zu finanzieren, was im Monat einem Betrag von rund 90 Euro entspricht. Berücksichtigt werden müssen außerdem Beträge für die Unfall- und Rentenversicherung, welche direkt von dem Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten werden. Werden pro Monat mehr als 950 Euro verdient, fällt auch die Lohnsteuer an.

3.5/5 - (2 votes)