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Zum Einzug: So erstrahlt das neue Zuhause blitzeblank

Viele werden es kennen: Es dauert nicht mehr lang bis zum Einzugstermin in die neue Wohnung, jedoch ist diese hinsichtlich der Sauberkeit kaum für einen Einzug bereit, ob aufgrund von Renovierungsarbeiten oder den Hinterlassenschaften des Vormieters.

Vor dem endgültigen Einzug kann somit in der Regel nicht auf eine umfassende Reinigung der neuen Räumlichkeiten verzichtet werden. Allerdings wissen viele Mieter gar nicht, wer dafür verantwortlich ist – der Vormieter oder der neue Mieter?

Wird der Umzug mithilfe eines professionellen Dienstleisters durchgeführt, wie dem Umzugsunternehmen Hanau, kann der zeitliche und nervliche Aufwand, der zwangsläufig mit einem Wohnungswechsel einhergeht, bereits maßgeblich reduziert werden. Wie sichergestellt wird, dass die neue Wohnung am Umzugstag dann auch tatsächlich für den Einzug bereit ist, erklärt der folgende Beitrag.

Regelungen: Mietvertrag und rechtliche Lage

Aus der rechtlichen Perspektive betrachtet, gelten die Vorgaben, die im Mietvertrag zu finden sind. Der Vormieter muss diese demnach im Rahmen seines Auszuges berücksichtigen. Oft findet sich im Mietvertrag in diesem Zusammenhang die Formulierung, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Für den Mieter bedeutet dies, dass er die Wohnung lediglich durchfegen muss, um dafür zu sorgen, dass grobe Verschmutzungen entfernt werden. Zu diesen zählen etwa Klebereste an Fensterrahmen und Fenstern, Spinnweben, Nahrungsreste und Kalkablagerungen.

Besenrein bedeutet jedoch etwa nicht, dass ein neuer Anstrich der Wände nötig ist oder Tapeten entfernt werden müssen. Daneben ist es auch nicht nötig, Dübellöcher zu verschließen oder Nikotinablagerungen zu entfernen. Derartige Schönheitsreparaturen müssen ausschließlich dann durch den Mieter vorgenommen werden, wenn dies schriftlich im Rahmen des Mietvertrages in Form einer Klausel festgehalten ist.

Die Vorbereitungsmaßnahmen für den Einzug

Wurde die Wohnung durch den Vormieter wie vorgegeben besenrein hinterlassen, sollte dennoch nicht darauf verzichtet werden, auch selbst aktiv zu werden und einige Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung auszuführen.

Viele Mieter, die neu in eine Wohnung ziehen, möchten beispielsweise die Wandgestaltung an ihren persönlichen Geschmack anpassen, sodass sie vor dem Einzug die Wände in einen neuen Anstrich hüllen und dabei selbstverständlich auch eventuell vorhandene Dübellöcher schließen.

 

Sinnvoll ist es darüber hinaus jedoch auch, bereits im Vorfeld eine grobe Planung zu erstellen, an welchen Orten die Möbel und die Lampen aufgestellt werden sollen. So lässt sich der Umzug bereits wesentlich strukturierter und damit stressfreier gestalten.

Strukturiertes Vorgehen bei der Grundreinigung

Im nächsten Schritt geht es darum, die neue Wohnung einer sorgfältigen Grundreinigung zu unterziehen. Auch dabei ist ein strukturiertes Vorgehen zu empfehlen. Idealerweise wird so jeder Raum für sich nacheinander gereinigt. Dadurch lässt sich verhindern, dass der Schmutz verteilt oder einige Ecken übersehen werden. Außerdem ist es sinnvoll, mit den Zimmern zu beginnen, für die mehr Zeit und Aufwand nötig werden, wie etwa die Küche oder das Bad.

Das Badezimmer nimmt bei dem Einzug in die neue Wohnung eine besondere Stellung ein, da in diesem Raum der höchste Wert auf eine gründliche Reinigung gelegt wird. Der Beginn der Badreinigung sollte in einem groben Staubwischen bestehen, im Anschluss empfiehlt sich der Einsatz von Essigreiniger, um Bereiche zu säubern, die mit Fliesen versehen sind, wie etwa der Bereich um Waschbecken und Toilette und die Dusche.

Für die Armaturen, die Duschwände und die Toilette eignen sich spezieller Toilettenreiniger, Glasreiniger und Scheuermilch. Mit diesen Mitteln lassen sich in der Regel auch hartnäckige Verschmutzungen effektiv entfernen.

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